Ein wichtiges Autoteil ist der Scheibenwischer, welcher dazu dient, die Front- oder Heckscheibe eines Kraftfahrzeuges zu reinigen. Die wichtigsten Teile des Scheibenwischers sind der Antrieb, das Wischerblatt und der Wischerarm. Um eine klare Sicht zu gewährleisten, wird das Wischerblatt bestückt mit einem Gummiprofil, welches den Schmutz oder störenden Regen von der betreffenden Scheibe schiebt. Ist die Scheibe stark verschmutzt, kann diese zusätzlich mit der Scheibenwaschanlage befeuchtet werden.
Die konventionellen Scheibenwischer bestehen aus einem an der Wischerachse angebachten, metallischen Wischerarm. Das Autoteil wird über ein Gelenk von der Scheibe hochgeklappt, was sowohl einen erforderlichen Austausch ermöglicht und zudem die Reinigung der Front- oder Heckscheibe erleichtert. Die Fassung des Gummiprofils bei den heutigen Scheibenwischern ist in mehrere Segmente gegliedert. Die Stabilisierung des Gummiprofils erfolgt durch zwei Metalleinlagen. Dieses System eignet sich besser für mittlerweile übliche gewölbte Fahrzeugscheiben.
Der Antrieb des Autoteils erfolgt über einen oder auch mehrere Elektromotoren. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen umlaufenden Elektromotoren und Reversiermotoren. Bei den umlaufenden Elektromotoren, auch als Rundläufermotoren bezeichnet, wird, um die Wischerbewegung erzeugen zu können, ein Hebelgetriebe beziehungsweise ein Gestänge benötigt. Bei Reversiermotoren wird zu dem Wischerheben ein komplexes Steuergerät benötigt. Der Vorteil bei diesen Anlagen besteht in den zahlreichen Komfortfunktionen, wie beispielsweise ein reißfreies Lösen der Wischerblätter bei Frost oder das Nachwischen nach dem Waschvorgang. Diese Möglichkeiten stehen bei konventionellen Anlagen nicht zur Verfügung.
Der Scheibenwischer als ein nicht mehr wegzudenkendes Autoteil wurde im November des Jahres 1903 patentiert durch die Amerikanerin Mary Anderson, welche hiermit die erste funktionierende Scheibenwischeranlage überhaupt vorstellte Diese Anlage bestand aus einem Hebel, welcher in Lenkradnähe angebracht war. Diesen Hebel konnte der Fahrer bei Bedarf betätigen, wodurch ein auf der Windschutzscheibe angebrachter gefederter, mit einem Gummiblatt ausgestatteter Schwingarm, in Bewegung gesetzt wurde. Anschließend kehrte dieser wieder in die Ausgangsposition zurück.
Im Jahr 1905 meldete Heinrich von Preußen als erster Deutscher ein solches Patent für dieses Autoteil an, und im Jahr 1926 wurde von der Firma Bosch erstmalig eine Apparatur vorgestellt, bei welcher ein Elektromotor zum Einsatz kam. Diese Elektromotor ließ über die Autoscheibe einen Wischarm mit Gummilippe pendeln und schob auf diese Weise das Regenwasser von der Scheibe. Wenn überhaupt, verfügten Autos bis zu diesem Zeitpunkt lediglich über ein manuell betätigtes Abstreiflineal.
Im Jahr 1929 erfuhr das Autoteil durch Baron Rothschild eine Revolution, welcher den elektrisch betriebenen Scheibenwischer erfand. Der probeweise Einbau erfolgte in einen Bugatti Type 35 B. Der Intervallscheibenwischer wurde im Jahr 1964 von Robert Kearns erfunden und 1999 war erneut die Firma Bosch Vorreiter mit dem ersten gelenklosen Flachbalkenwischer, dem so genannten Aerotwin. Dieser ist seit seiner Markteinführung heute auf nahezu sämtlichen Neufahrzeugen vorgesehen.